Briefwahl

Dass man auch in der Wahlkabine einsam sein kann, ist bekannt und berechtigter Bestandteil des Wahlrechts und Wahlgeheimnisses. Nun gibt es Überlegungen, die Briefwahl aus ihrer Vereinsamung zu holen, indem sich städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anwesenheit des Unterlagenabgebenden um eben diesen kümmern. Erste Versuche sind gelaufen, wobei das Problem auftrat, dass die Briefwähler im Vorfeld (noch) nicht informiert wurden, was dann zu fast panischen Reaktionen führte.

Zeichnung: V. Onmir, Rabenkalenderrückseite 21.5.2014