… für Arme. Da hat man’s wieder: Die Krankenkasse bezahlt das Hörgerät nicht. Kein Problem, ein Hörrohr, wie früher, wird man nicht verwenden müssen. Man besorge sich eine Faltschüssel der Direktvertriebsfirma mit T. und bastle mit wenigen Handgriffen eine praktikable Hörhilfe:
Einziger Nachteil: Den Ohrenauschnitt, den man in den Boden des Schüsselchens schneiden muss, wird man bei T. nicht als Reklamation geltend machen können.