Hörgerät …

… für Arme. Da hat man’s wieder: Die Krankenkasse bezahlt das Hörgerät nicht. Kein Problem, ein Hörrohr, wie früher, wird man nicht verwenden müssen. Man besorge sich eine Faltschüssel der Direktvertriebsfirma mit T. und bastle mit wenigen Handgriffen eine praktikable Hörhilfe:

Bildherkunft: Google, ebay Kleinanzeigen

Bildherkunft: Google, ebay Kleinanzeigen

 

Zeichnung: Akustikbastler V. Onmir, Rabenkalenderrückseite 18.3. 2016

Zeichnung: Akustikbastler V. Onmir, Rabenkalenderrückseite 18.3. 2016

Einziger Nachteil: Den Ohrenauschnitt, den man in den Boden des Schüsselchens schneiden muss, wird man bei T. nicht als Reklamation geltend machen können.

 

 

Der Gedanke zum aktuellen Datum:

Ein Fundstück aus dem Pfullinger Amtsblatt.

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Ich stelle mir folgenden Anruf vor: „Ja, guten Tag, ich habe Ihre Anzeige gelesen. Ja, Sterneküche kann ich bieten. Ich habe in der Traube Tonbach Koch gelernt, dort 5 Jahre gearbeitet. Anschließend Arbeit in guten Häusern in England und Frankreich. Leider kam dann eine Krankheit dazwischen. Ich interessiere mich für Ihr Angebot, könnte zusätzlich auch Außenanlagen pflegen. Homeservice wäre auch kein Problem. Bezahlung: Ich würde es auch ehrenamtlich machen.“